Hinter unseren exklusiven, passgenauen Hundekissen für Fahrzeuginnenräume steht die Idee, Ihnen die Lösung für den artgerechten, schonenden Hundetransport zu liefern und zugleich den Werterhalt Ihres Fahrzeuges zu sichern.

Mit dem Caniscar® Hundekissen sorgen Sie nicht nur für das Höchstmaß an Komfort für Ihren Hund, sondern realisieren eine ästhetische Aufwertung Ihres Fahrzeuges.

Caniscar-Hundekissen stehen für Innovation und ausgereifte Fertigungsqualität, verbunden mit Handwerkstradition und Liebe zum Detail.

Um diesen Ansprüchen gerecht zu werden, entwickeln und produzieren wir unsere Caniscar Hundekissen ausschließlich in Deutschland!








Jedes Caniscar® Hundekissen wird in sorgfältiger/aufwendiger Handarbeit hergestellt. Wir arbeiten ressourcenschonend auf Bestellung. Damit erhalten Sie ein hochwertiges Hundekissen, individuell abgestimmt auf Ihr Fahrzeug und dem Wohle Ihres Hundes.

           



CANISCAR®-Hundekissen auf einen Blick

Passgenauigkeit für Ihr Fahrzeug
Luxuriöse Verarbeitung von stylischen Design-Stoffen
Orthopädischer Liegekomfort mit Memory-Effekt
Antibakteriell und geruchsneutralisierend durch Trevira Bioactive Silberionen
Wasserfester Oberflächenschutz
Permanente Kissendurchlüftung durch das Caniscar-Air-System
Weltweit einmalig. Erfindung. Entwicklung. Produktion. „Made in Germany“
Bezugstoff Öko-Tex 100 zertifiziert
Atmungsaktiv
Feuchtigkeitsregulierend


Bestandteile der Caniscar Hundekissen





Wesentliche Aspekte beim Transport von Hunden sind Stressfreiheit, Sicherheit und Entspannung. Oft werden lose Bestandteile für den Innenkern von Hundekissen eingesetzt. Diese verformen sich nach kurzer Zeit („Durchliegen”), der Hund liegt schnell „auf dem Boden” und hat keine gleichmäßige, schonende Unterlage. Caniscar® hat einen Kissenkern aus "einem Stück" entwickelt, dessen Besonderheit in der Zusammenführung zweier Materialien liegt: Visco-Schaumstoff und Polyurethan- Schaum.

Visco-Schaumstoff erzeugt keinen Gegendruck. Der spezielle Schaumstoff hat die Eigenschaft, sich die Konturen des Körpers zu "merken" und sich damit völlig dem Körper anzupassen. So werden druckempfindliche Körperstellen entlastet, das Gewicht wird optimal verteilt, Druckschmerzen oder Durchblutungsstörungen werden vermieden. Besonders für ältere Hunde oder Hunde mit Gelenk- und Rückenproblemen kann das besseren Schlaf und Regenerierung bedeuten.









Bei der Auswahl der Stoffe haben wir ein besonderes Augenmerk auf das Zusammenspiel von Hund und Fahrzeuginnenraum gelegt. Mit der antibakteriellen Funktion unserer verwendeten Design-Stoffe wird die Schmutzeinwirkung auf Ihr Fahrzeug, sowie die dauerhafte Geruchsentwicklung drastisch reduziert. Die Auswahl des Designs wurde so gewählt, dass sich das Kissen in Form und Farbe harmonisch in alle Fahrzeuginnenräume integriert.

Mit dem Caniscar® Hundekissen sorgen Sie nicht nur für das Höchstmaß an Transportkomfort für Ihren Hund, sondern auch für eine ästhetische Aufwertung und den Werterhalt Ihres Fahrzeuges.

Unsere verwendeten Stoffe sind Antibakteriell und geruchsneutralisierend durch Trevira Bioactive, sowie nach OEKO-TEX® Standard 100 zertifiziert












   
   





Caniscar® Hundekissen stehen für besten Liegekomfort, Langlebigkeit und höchste Qualität, massgefertigte Handarbeit „Made in Germany“ und sichern den Werterhalt Ihres Fahrzeuges.

Cansicar® Hundekissen sind für ALLE Fahrzeugtypen erhältlich



Gerne nehmen wir individuelle Anfragen für Ihr Auto an und erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot.







CANISCAR®

Fahrenheit Str. 5
28359 Bremen
Produktanfragen:
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Fax: +49 421 364 96306
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CANISCAR | Marc Guder-Bülow
Geschäftsführer Marc Guder-Bülow
Fahrenheit Str. 5
28359 Bremen

Tel: +49 421 364 96302
Fax: +49 421 364 96306

St.Nr. 48/107/00134
USt-Id DE 194328341
info@caniscar.de
www.caniscar.de

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CANISCAR

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Copyright
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Allgemeine Kauf- und Lieferbedingungen ( AGB`s)
der Fa. CANISCAR | Marc Guder-Bülow, Fahrenheit Str. 5, 28359 Bremen


1 Geltungsbereich

(a) Diese Verkaufsbedingungen gilt ausschließlich gegenüber Unternehmern. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
(b) Diese Verkaufsbedingungen gilt auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

2 Angebot, Angebotsunterlagen
(a) Das Angebot des Verwenders ist freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
(b) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält der Verwender sein Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für solche schriftlichen Unterlagen, die als "vertraulich" bezeichnet worden sind; vor ihrer Weitergabe bedarf der Besteller einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Verwenders.

3 Preise, Zahlungsbedingungen
(a) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise des Verwenders "ab Werk", ausschließlich Verpackung, die gesondert in Rechnung gestellt wird.
(b) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen eingeschlossen; sie wird in der jeweils gesetzlichen Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
c) Der Abzug eines Skontos vom Rechnungsbetrag bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
d) Sofern sich aus der jeweiligen Rechnung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto ohne jeden Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
(e) Wechselzahlungen sind nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung zulässig. Wechsel und Schecks werden nur Zahlung halber, nicht aber an Zahlung Statt angenommen. Anfallende Wechselspesen und Wechselsteuer gehen zu Lasten des Bestellers. Auf Verlangen hat der Besteller für einen gestundeten Kaufpreis einen Wechsel auszustellen. Die Einlösung eines Schecks ist erst dann als erfolgt anzusehen, wenn das Konto des Bestellers belastet, die Gutschrift auf dem Konto des Verwenders vorgenommen worden ist und die Belastungsbuchung von der Bank nicht mehr storniert werden kann.
(f) Der Verwender ist berechtigt, vom Besteller, der Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, vom oben bezeichneten Fälligkeitstage an und vom Besteller, der kein Kaufmann ist, ab Verzug Zinsen in Höhe der von ihm selbst zu zahlenden Kreditkosten, mindestens aber von 4% über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu verlangen. Sie sind niedriger anzusetzen, wenn der Besteller eine Belastung mit einem geringeren Zinssatz nachweist. Der Verwender ist weiterhin berechtigt, dem Besteller für jede Mahnung ein Betrag von 15,00 € in Rechnung zu stellen.
(g) Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Verwender schriftlich anerkannt worden sind. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Besteller ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu.

4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

5 Lieferung
(a) Vereinbarte Liefertermine und/oder -fristen gelten nur dann als verbindlich, wenn sie vom Verwender schriftlich bestätigt worden sind. Eine als unverbindlich angegebene Lieferzeit gilt als nur annähernd vereinbart.
(b) Wird die geschuldete Leistung durch Umstände verzögert, die vom Verwender nicht zu vertreten sind, so verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung für den Verwender unmöglich oder unzumutbar, so wird dieser von seiner Leistungsverpflichtung frei. Sofern die unvertretene Leistungs- / Lieferungsverzögerung länger als drei Monate dauert, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne hieraus Schadenersatzansprüche herleiten zu können.
(c) Soweit vom Verwender aus anderen als den vorbezeichneten Gründen Liefertermine und -fristen nicht eingehalten werden können, berechtigt dies den Besteller zur Geltendmachung der ihm zustehenden Rechte erst, wenn er dem Verwender eine angemessene - mindestens 14 Werktage betragende - Nachfrist mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat; nach Ablauf dieser Frist ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung stehen ihm nur zu, falls der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verwenders beruhte. Der Besteller ist in diesem Fall berechtigt, für jede vollendete Woche Verzug eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 1% der Lieferwertes, maximal 5% des Lieferwertes zu verlangen, jedoch im Übrigen insgesamt begrenzt auf 50% des bei ihm eingetretenen Schadens. Dem Verwender bleibt das Recht vorbehalten, dem Besteller nachzuweisen, dass als Folge des Lieferverzuges beim ihm kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden eingetreten ist.
(d) Die vorbezeichnete Haftungsbegrenzung gemäß gilt nicht, sofern ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde; gleiches gilt dann, wenn der Besteller wegen des vom Verwender vertretenden Verzugs nachweisen kann, dass sein Interesse an der Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
(e) Die Einhaltung der Lieferfristen durch den Verwender setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.
(f) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungsverpflichtungen, so ist der Verwender berechtigt, den ihm hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser sich in Annahmeverzug befindet.
(g) Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart, gilt Lieferung "ab Werk".
(h) Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen hiervon sind Paletten. Der Besteller verpflichtet sich, für die Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.
(I) Sofern der Besteller es wünscht, wird der Verwender die Lieferung durch eine Transportversicherung absichern; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller.
(j) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(k) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

6 Gefahrübergang bei Versendung
(a) Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Diese Bestimmung gilt gegenüber Unternehmern/ Wiederverkäufern nicht aber Endverbrauchern.

7 Eigentumsvorbehalt
Wir liefern nur auf der Basis des nachstehend näher geschilderten Eigentumsvorbehaltes. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen.
(a) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält.
(b) Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.
(c) Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
(d) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer erfolgt stets namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Käufers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

8 Gewährleistung
(a) Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seiner ihm nach §§ 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheit frist- und ordnungsgemäß nachgekommen ist. Insbesondere sind offensichtliche Mängel vom Besteller spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen nach Lieferung der Ware oder bei Annahme der Leistung schriftlich gegenüber dem Verwender zu rügen. Nach Ablauf dieser Frist können Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel nicht mehr geltend gemacht werden. Nicht offensichtliche, auch bei oder nach der Verarbeitung sich ergebende Mängel, sind unverzüglich, spätestens innerhalb von zehn Kalendertagen nach ihrer Entdeckung gegenüber dem Verwender anzuzeigen. Die Untersuchungspflichten nach § 377 HGB bleiben bestehen.
b) Bei berechtigten Mängelrügen hat der Verwender die Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung. Solange der Verwender seinen Verpflichtungen auf Behebung der Mängel nachkommt, hat der Besteller nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung der Vertrages zu verlangen, sofern nicht Nachbesserungsarbeiten bereits fehlgeschlagen sind. Bei Nachbestellungen / Ersatzlieferungen etc. bleiben unwesentliche und zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen (wie Farbe und Struktur) ausdrücklich vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien liegen und üblich sind.
c) Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich, schlägt sie fehl oder wird sie vom Verwender verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl einen entsprechenden Preisnachlass (Minderung) oder Rückgängigmachung der Vertrages (Wandlung) verlangen.
d) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Der Verwender haftet daher nicht für Schäden, die nicht am Kauf-/Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet der Verwender nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers
e) Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadenursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verwenders beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadenersatz wegen Nichterfüllung gem. §§ 463, 480 II BGB geltend macht. In den vorbezeichneten Fällen ist die Haftung des Verwenders jedoch auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt
f) Verletzt der Verwender fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht, ist dessen Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
g) Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschaden. soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

9 Gesamthaftung
(a) Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als in diesen Vertragsbedingungen vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen.
(b) Die Regelung gemäß Ziff. 1 gilt nicht für etwaige Ansprüche gem. §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz sowie für Fälle des Unvermögens oder der Unmöglichkeit.
(c) Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verwenders.
(d) Die Verjährung der Ansprüche zwischen Verwender/Lieferant und Besteller richtet sich nach diesen Vertragsbedingungen, soweit nicht Ansprüche aus der Produzentenhaftung gem. §§ 823 ff. BGB in Rede stehen.

10 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff
(a) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(b) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
(c) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden und insbesondere durch Einflüsse die durch die Nutzung von Hunden entstehen, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
(d) Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
(e) Rückgriffs Ansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.

11 Hinweis auf die Wasch- und Pflegeanleitung
Auf die Wasch- und Pflegeanleitungen, welche auf den Etiketten der Produkte angebracht sind, wird der Besteller hingewiesen. Etwaige Schäden infolge unsachgemäßer Behandlung werden nicht durch die Caniscar übernommen.

12 Käuferspezifikationen und persönlicher Zuschnitt & Konfiguration
(a) Für Hundekissen, die unter Berücksichtigung der Wünsche des Käufers Käuferspezifikationen angefertigt oder eindeutig auf dessen persönlichen Bedürfnissen zugeschnitten werden, besteht kein Widerrufs- und Rückgaberecht.
(b) Die Herstellung der käuferspezifizierten Hundekissen erfolgt nicht, bevor diese von dem Käufer vollständig bezahlt wurden; insofern gilt allein das verbindliche Wertstellungsdatum der Zahlung auf dem Konto der Verkäuferin. Nach vollständiger Bezahlung werden die Hundekissen in der Regel binnen eines Kalender-Monats durch die Verkäuferin zur Auslieferung gebracht.

13 Haftungsausschluss
(a) Dieser Haftungsausschluss ist Grundlage für jegliche Nutzung dieses Internetangebotes. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt. Copyright © 2011 CANISCAR. Alle Rechte vorbehalten.

14 Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares Recht
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder anlässlich dieses Vertrages ist Bremen, soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen ist. Für alle Ansprüche gleich welcher Art, die aus oder anlässlich dieses Vertrages entstehen, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG).


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