







Hinter unseren exklusiven, passgenauen Hundekissen für Fahrzeuginnenräume
steht die Idee, Ihnen die Lösung für den artgerechten, schonenden
Hundetransport zu liefern und zugleich den Werterhalt Ihres Fahrzeuges zu sichern.
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Jedes Caniscar® Hundekissen wird in sorgfältiger/aufwendiger Handarbeit hergestellt.
Wir arbeiten ressourcenschonend auf Bestellung. Damit erhalten Sie ein hochwertiges Hundekissen, individuell abgestimmt
auf Ihr Fahrzeug und dem Wohle Ihres Hundes. |
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CANISCAR®-Hundekissen auf einen Blick
Passgenauigkeit für Ihr Fahrzeug
Luxuriöse Verarbeitung von stylischen Design-Stoffen
Orthopädischer Liegekomfort mit Memory-Effekt
Antibakteriell und geruchsneutralisierend durch Trevira Bioactive Silberionen
Wasserfester Oberflächenschutz
Permanente Kissendurchlüftung durch das Caniscar-Air-System
Weltweit einmalig. Erfindung. Entwicklung. Produktion. Made in Germany
Bezugstoff Öko-Tex 100 zertifiziert
Atmungsaktiv
Feuchtigkeitsregulierend
Bestandteile der Caniscar Hundekissen

Wesentliche Aspekte beim Transport von Hunden sind Stressfreiheit, Sicherheit und
Entspannung.
Oft werden lose Bestandteile für den Innenkern von Hundekissen eingesetzt. Diese
verformen sich nach kurzer Zeit ( Durchliegen ), der Hund liegt schnell auf dem
Boden und hat keine gleichmäßige, schonende Unterlage.
Caniscar® hat einen Kissenkern aus "einem Stück" entwickelt, dessen Besonderheit in
der Zusammenführung zweier Materialien liegt: Visco-Schaumstoff und Polyurethan-
Schaum.
Visco-Schaumstoff erzeugt keinen Gegendruck. Der spezielle Schaumstoff hat die
Eigenschaft, sich die Konturen des Körpers zu "merken" und sich damit völlig dem
Körper anzupassen. So werden druckempfindliche Körperstellen entlastet, das
Gewicht wird optimal verteilt, Druckschmerzen oder Durchblutungsstörungen werden
vermieden. Besonders für ältere Hunde oder Hunde mit Gelenk- und
Rückenproblemen kann das besseren Schlaf und Regenerierung bedeuten.

Bei der Auswahl der Stoffe haben wir ein besonderes Augenmerk auf das
Zusammenspiel von Hund und Fahrzeuginnenraum gelegt.
Mit der antibakteriellen Funktion unserer verwendeten Design-Stoffe wird die
Schmutzeinwirkung auf Ihr Fahrzeug, sowie die dauerhafte Geruchsentwicklung
drastisch reduziert. Die Auswahl des Designs wurde so gewählt, dass sich das Kissen
in Form und Farbe harmonisch in alle Fahrzeuginnenräume integriert.
Mit dem Caniscar® Hundekissen sorgen Sie nicht nur für das Höchstmaß an
Transportkomfort für Ihren Hund, sondern auch für eine ästhetische Aufwertung und den
Werterhalt Ihres Fahrzeuges.
Unsere verwendeten Stoffe sind Antibakteriell und geruchsneutralisierend durch
Trevira Bioactive, sowie nach OEKO-TEX® Standard 100 zertifiziert








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Caniscar® Hundekissen stehen für besten Liegekomfort, Langlebigkeit und
höchste Qualität, massgefertigte Handarbeit Made in Germany und sichern den Werterhalt Ihres Fahrzeuges.
Cansicar® Hundekissen sind für ALLE Fahrzeugtypen erhältlich |
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Gerne nehmen wir individuelle Anfragen für Ihr Auto an und erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot.








CANISCAR®
Ebbensiek 8
28870 Fischerhude
Produktanfragen:
Tel: +49 1622094108
info@caniscar.de
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CANISCAR | Marc Guder-Bülow
Geschäftsführer Marc Guder-Bülow
Ebbensiek 8
28870 Fischerhude
Tel: +49 1622094108
USt-Id DE 194328341
info@caniscar.de
www.caniscar.de
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CANISCAR
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Copyright
CANISCAR® ist eine eingetragene Marke.
Alle Bildrechte und Textrechte liegen bei CANISCAR®.
Allgemeine Kauf- und Lieferbedingungen ( AGB`s)
der Fa. CANISCAR | Marc Guder-Bülow, Ebbensiek 8, 28870 Fischerhude
1 Geltungsbereich
(a) Diese Verkaufsbedingungen gilt ausschließlich gegenüber Unternehmern. Entgegenstehende oder
von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an,
wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
(b) Diese Verkaufsbedingungen gilt auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es
sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
2 Angebot, Angebotsunterlagen
(a) Das Angebot des Verwenders ist freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung
nichts anderes ergibt.
(b) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält der
Verwender sein Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht
werden. Dies gilt insbesondere für solche schriftlichen Unterlagen, die als "vertraulich" bezeichnet
worden sind; vor ihrer Weitergabe bedarf der Besteller einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung
des Verwenders.
3 Preise, Zahlungsbedingungen
(a) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise des Verwenders
"ab Werk", ausschließlich Verpackung, die gesondert in Rechnung gestellt wird.
(b) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen eingeschlossen; sie wird in der jeweils
gesetzlichen Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
c) Der Abzug eines Skontos vom Rechnungsbetrag bedarf einer gesonderten schriftlichen
Vereinbarung.
d) Sofern sich aus der jeweiligen Rechnung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto
ohne jeden Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
(e) Wechselzahlungen sind nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung zulässig. Wechsel
und Schecks werden nur Zahlung halber, nicht aber an Zahlung Statt angenommen.
Anfallende Wechselspesen und Wechselsteuer gehen zu Lasten des Bestellers.
Auf Verlangen hat der Besteller für einen gestundeten Kaufpreis einen Wechsel
auszustellen. Die Einlösung eines Schecks ist erst dann als erfolgt anzusehen, wenn das
Konto des Bestellers belastet, die Gutschrift auf dem Konto des Verwenders
vorgenommen worden ist und die Belastungsbuchung von der Bank nicht mehr storniert
werden kann.
(f) Der Verwender ist berechtigt, vom Besteller, der Kaufmann im Sinne des
Handelsgesetzbuches ist, vom oben bezeichneten Fälligkeitstage an und vom Besteller,
der kein Kaufmann ist, ab Verzug Zinsen in Höhe der von ihm selbst zu zahlenden
Kreditkosten, mindestens aber von 4% über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu verlangen. Sie sind niedriger
anzusetzen, wenn der Besteller eine Belastung mit einem geringeren Zinssatz nachweist.
Der Verwender ist weiterhin berechtigt, dem Besteller für jede Mahnung ein Betrag von
15,00 € in Rechnung zu stellen.
(g) Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Verwender schriftlich anerkannt worden
sind. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Besteller ein Zurückbehaltungsrecht
nicht zu.
4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur
insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
5 Lieferung
(a) Vereinbarte Liefertermine und/oder -fristen gelten nur dann als verbindlich, wenn sie vom
Verwender schriftlich bestätigt worden sind. Eine als unverbindlich angegebene Lieferzeit
gilt als nur annähernd vereinbart.
(b) Wird die geschuldete Leistung durch Umstände verzögert, die vom Verwender nicht zu
vertreten sind, so verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der
Verzögerung. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung für den
Verwender unmöglich oder unzumutbar, so wird dieser von seiner Leistungsverpflichtung
frei. Sofern die unvertretene Leistungs- / Lieferungsverzögerung länger als drei Monate
dauert, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne hieraus
Schadenersatzansprüche herleiten zu können.
(c) Soweit vom Verwender aus anderen als den vorbezeichneten Gründen Liefertermine und
-fristen nicht eingehalten werden können, berechtigt dies den Besteller zur
Geltendmachung der ihm zustehenden Rechte erst, wenn er dem Verwender eine
angemessene - mindestens 14 Werktage betragende - Nachfrist mit
Ablehnungsandrohung gesetzt hat; nach Ablauf dieser Frist ist der Besteller berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung stehen ihm
nur zu, falls der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verwenders beruhte.
Der Besteller ist in diesem Fall berechtigt, für jede vollendete Woche Verzug eine
pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 1% der Lieferwertes, maximal 5% des
Lieferwertes zu verlangen, jedoch im Übrigen insgesamt begrenzt auf 50% des bei ihm
eingetretenen Schadens. Dem Verwender bleibt das Recht vorbehalten, dem Besteller
nachzuweisen, dass als Folge des Lieferverzuges beim ihm kein oder ein wesentlich
niedrigerer Schaden eingetreten ist.
(d) Die vorbezeichnete Haftungsbegrenzung gemäß gilt nicht, sofern ein kaufmännisches
Fixgeschäft vereinbart wurde; gleiches gilt dann, wenn der Besteller wegen des vom
Verwender vertretenden Verzugs nachweisen kann, dass sein Interesse an der
Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
(e) Die Einhaltung der Lieferfristen durch den Verwender setzt die rechtzeitige und
ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.
(f) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige
Mitwirkungsverpflichtungen, so ist der Verwender berechtigt, den ihm hierdurch
entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. In
diesem Fall geht auch die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen
Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser
sich in Annahmeverzug befindet.
(g) Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart, gilt Lieferung "ab Werk".
(h) Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung
werden nicht zurückgenommen; ausgenommen hiervon sind Paletten. Der Besteller
verpflichtet sich, für die Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.
(I) Sofern der Besteller es wünscht, wird der Verwender die Lieferung durch eine
Transportversicherung absichern; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller.
(j) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße
Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt
vorbehalten.
(k) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten,
so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger
Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern
vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer
zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in
Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
6 Gefahrübergang bei Versendung
(a) Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den
Besteller, spätestens mit Verlassen des Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der
zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die
Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
Diese Bestimmung gilt gegenüber Unternehmern/ Wiederverkäufern nicht aber Endverbrauchern.
7 Eigentumsvorbehalt
Wir liefern nur auf der Basis des nachstehend näher geschilderten Eigentumsvorbehaltes. Dies gilt
auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen.
(a) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher
Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn
der Käufer sich vertragswidrig verhält.
(b) Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die
Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen
Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur
zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt
werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch
nicht übergegangen ist, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der
gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte
nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771
ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.
(c) Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr
berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der
Käufer schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich
Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach
Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der
Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir
werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus
den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
(d) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer erfolgt stets namens
und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Käufers an der
Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden
Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des
objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der
Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise
erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer
uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für
uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche
Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück
gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
8 Gewährleistung
(a) Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seiner ihm nach §§
377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheit frist- und
ordnungsgemäß nachgekommen ist. Insbesondere sind offensichtliche Mängel vom
Besteller spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen nach Lieferung der Ware oder bei
Annahme der Leistung schriftlich gegenüber dem Verwender zu rügen. Nach Ablauf dieser
Frist können Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel nicht mehr geltend
gemacht werden. Nicht offensichtliche, auch bei oder nach der Verarbeitung sich
ergebende Mängel, sind unverzüglich, spätestens innerhalb von zehn Kalendertagen nach
ihrer Entdeckung gegenüber dem Verwender anzuzeigen. Die Untersuchungspflichten
nach § 377 HGB bleiben bestehen.
b) Bei berechtigten Mängelrügen hat der Verwender die Wahl zur Mangelbeseitigung oder
zur Ersatzlieferung. Solange der Verwender seinen Verpflichtungen auf Behebung der
Mängel nachkommt, hat der Besteller nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder
Rückgängigmachung der Vertrages zu verlangen, sofern nicht Nachbesserungsarbeiten
bereits fehlgeschlagen sind. Bei Nachbestellungen / Ersatzlieferungen etc. bleiben
unwesentliche und zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen (wie
Farbe und Struktur) ausdrücklich vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten
Materialien liegen und üblich sind.
c) Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich, schlägt sie fehl oder wird sie vom
Verwender verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl einen entsprechenden
Preisnachlass (Minderung) oder Rückgängigmachung der Vertrages (Wandlung) verlangen.
d) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des
Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Der Verwender haftet
daher nicht für Schäden, die nicht am Kauf-/Liefergegenstand selbst entstanden sind;
insbesondere haftet der Verwender nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige
Vermögensschäden des Bestellers
e) Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadenursache auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit des Verwenders beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller
wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadenersatz wegen Nichterfüllung
gem. §§ 463, 480 II BGB geltend macht. In den vorbezeichneten Fällen ist die Haftung
des Verwenders jedoch auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt
f) Verletzt der Verwender fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht, ist dessen Ersatzpflicht
auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
g) Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Frist
ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschaden.
soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
9 Gesamthaftung
(a) Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als in diesen Vertragsbedingungen
vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs -
ausgeschlossen.
(b) Die Regelung gemäß Ziff. 1 gilt nicht für etwaige Ansprüche gem. §§ 1, 4
Produkthaftungsgesetz sowie für Fälle des Unvermögens oder der Unmöglichkeit.
(c) Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche
Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des
Verwenders.
(d) Die Verjährung der Ansprüche zwischen Verwender/Lieferant und Besteller richtet sich
nach diesen Vertragsbedingungen, soweit nicht Ansprüche aus der Produzentenhaftung
gem. §§ 823 ff. BGB in Rede stehen.
10 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff
(a) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB
geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(b) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware
bei unserem Besteller. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
(c) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten
Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung
oder Verschleiß wie bei Schäden und insbesondere durch Einflüsse die durch die Nutzung von
Hunden entstehen, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung,
übermäßiger Beanspruchung oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem
Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß
Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus
entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
(d) Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen,
insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die
Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als
die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem
bestimmungsgemäßen Gebrauch.
(e) Rückgriffs Ansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem
Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen
getroffen hat.
11 Hinweis auf die Wasch- und Pflegeanleitung
Auf die Wasch- und Pflegeanleitungen, welche auf den Etiketten der Produkte angebracht sind, wird
der Besteller hingewiesen. Etwaige Schäden infolge unsachgemäßer Behandlung werden nicht durch
die Caniscar übernommen.
12 Käuferspezifikationen und persönlicher Zuschnitt & Konfiguration
(a) Für Hundekissen, die unter Berücksichtigung der Wünsche des Käufers Käuferspezifikationen
angefertigt oder eindeutig auf dessen persönlichen Bedürfnissen zugeschnitten werden, besteht kein
Widerrufs- und Rückgaberecht.
(b) Die Herstellung der käuferspezifizierten Hundekissen erfolgt nicht, bevor diese von dem Käufer
vollständig bezahlt wurden; insofern gilt allein das verbindliche Wertstellungsdatum der Zahlung auf
dem Konto der Verkäuferin.
Nach vollständiger Bezahlung werden die Hundekissen in der Regel binnen eines Kalender-Monats
durch die Verkäuferin zur Auslieferung gebracht.
13 Haftungsausschluss
(a) Dieser Haftungsausschluss ist Grundlage für jegliche Nutzung dieses Internetangebotes. Sofern
Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder
nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und
ihrer Gültigkeit davon unberührt. Copyright © 2011 CANISCAR. Alle Rechte vorbehalten.
14 Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares Recht
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder anlässlich dieses Vertrages ist Bremen,
soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches
Sondervermögen ist. Für alle Ansprüche gleich welcher Art, die aus oder anlässlich dieses
Vertrages entstehen, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
Einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG).
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